Nachweis der Arbeitsstunden 2024 bis 01. März 2025 möglich
Liebe Vereinsmitglieder,
bis 01. März 2025 müssen die Arbeitsstunden auf den Arbeitsstundenkarten nachgewiesen werden. Anschließend erfolgt die Abrechnung der Arbeitsstunden. Widersprüche werden vom Vorstand dann nicht mehr akzeptiert.
Mit sportlichen Grüßen
Rainer