Gemeinsam stark - Sport und Vereine
In vielen Ländern der Welt sind Freizeitaktivitäten ohne Sport, für viele Menschen, speziell ohne Fußball nur schwer vorstellbar. Dazu zählt auch Deutschland, denn Fußball ist die beliebteste Sportart, was sich der großen Anzahl von Mitgliedern widerspiegelt.
Fußball gilt als eine typisch deutsche Sportart, die auch als Volkssport bezeichnet wird. Dies ist hierzulande Teil der Kultur und Teil des deutschen Lebensstils.
Die Menschen haben eine sehr starke emotionale Verbindung mit Fußball und sie sind stolz auf die Erfolge ihrer Mannschaft und auf den Verein. Die Fußballfans fiebern jedes Wochenende mit ihren Lieblingsmannschaften in den Stadien, in den Kneipen oder zu Hause. Viele Fans platzieren dann sogar Wetten ohne OASIS (Sperrdatei) auf Derbys oder auf die deutsche Nationalmannschaft bei der Europa- oder Weltmeisterschaft und lassen sich erfolgreiche Wettscheine auszahlen.
Der Fußball-Hype ist gestützt durch ein breites Spektrum an Ligen, Wettbewerben und Turnieren, die von dem DFB oder den Vereinen organisiert und veranstaltet werden. Kein Wunder, dass es mehr Mitglieder in deutschen Fußballvereinen gibt als in allen anderen Sportarten.
Die Mitgliederzahlen der deutschen Sportvereine
· 1. Fußball: mehr als 7 Millionen in 24.000 Vereinen, Dachverband DFB
· 2. Turnen: ca. 3 Millionen in 8.000 Vereinen, Dachverband: DTB
· 3. Tennis: ca. 1,4 Millionen in 8.900 Vereinen, Dachverband: DTB
· 4. Schützen: ca. 1,3 Millionen in 7.000 Vereinen, Dachverband: DSB
· 5. Alpenvereine: ca. 1,2 Millionen in über 350 Vereinen, Dachverband: DAV
· 6. Leichtathletik: ca. 1,1 Millionen in 2.200 Vereinen, Dachverband: DLV
· 7. Reiten: ca. 1 Million in 1.800 Vereinen, Dachverband: DOR
· 8. Golf: ca. 650.000 in 730 Vereinen, Dachverband: DGV
· 9. Schwimmen: ca. 600.000 in 2.200 Vereinen, Dachverband: DSV
· 10. Handball: ca. 500.000 in 4.500 Vereinen, Dachverband: DHB
Die genauen Zahlen können variieren, da sich die Mitgliederzahlen laufend ändern.
Wer kann einen Sportverein gründen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Gemäß Artikel 9 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht, einen Verein zu gründen. Zur Gründung sind mindestens - je nach Vereinsart - zwei bis sieben Mitglieder erforderlich. Es muss ein Name gewählt und der genaue Zweck des Vereins sowie die Rechtsform festgelegt werden.
In der Gründungsversammlung - hier müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein - wird der Vorstand gewählt sowie ein Satzungsentwurf erstellt. Anschließend ist es entscheidend für die Rechtsfähigkeit des Vereins, dass der gewählte Vorstand den Verein zur Eintragung ins Vereinsregister anmeldet. Dazu muss die Anmeldung zur Eintragung beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Der eingetragene Verein haftet als eigenständige juristische Person und Schadensersatzansprüche können weder gegenüber dem Vorstand noch gegenüber der Vereinsmitglieder geltend gemacht werden. Die Rechtsfähigkeit erhält der Verein mit dem Eintrag in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.
Ein Verein ist demokratisch organisiert, da die Mitglieder in Mitgliederversammlungen und Abstimmungen über die Satzung entscheiden. Sie überwachen die Erfüllung der Aufgaben und wählen demokratisch den Vorstand. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt, was den Fortbestand des Vereins sichert - egal, ob Mitglieder austreten oder neue Mitglieder eintreten.
Wenn der gegründete Verein die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Feststellung der Gemeinnützigkeit gestellt werden. Ein gemeinnütziger Verein, der keinen Gewinn ausweist und keine kommerziellen Interessen verfolgt, kann von steuerfreien Spenden, Mitgliedsbeiträgen und öffentliche Zuschüssen profitieren.